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   BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74   

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https://dejure.org/1975,784
BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74 (https://dejure.org/1975,784)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1975 - VI R 249/74 (https://dejure.org/1975,784)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1975 - VI R 249/74 (https://dejure.org/1975,784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung - Beibehaltung der Familienwohnung aus persönlichen Gründen - Werbungskosten - Mehraufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 253
  • DB 1976, 994
  • BStBl II 1976, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

    Auszug aus BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74
    Sein Fall sei mit dem des Urteils des BFH vom 9. November 1971 VI R 285/70 (BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148) nicht vergleichbar, bei dem es sich um einen jugoslawischen Emigranten gehandelt habe, der in seine Heimat nicht habe zurückkehren können.

    Nach dem Urteil des Senats VI R 285/70, auf das sich das FG-Urteil stützt, muß jetzt für den Begriff der doppelten Haushaltsführung außerdem stets darauf abgestellt werden, ob der Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt führt oder einen solchen nur unterhält.

    Im Urteil VI R 285/70 hat der Senat das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung verneint, weil der Arbeitnehmer als Flüchtling nach dem Kriege seine Heimat verlassen hatte und aus politischen Gründen dorthin nicht mehr zurückkehren konnte.

  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74
    Trotz dieser weiten Fassung des Begriffs der doppelten Haushaltsführung muß sie jedoch stets beruflich bedingt sein (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607).
  • BFH, 19.01.1973 - VI B 99/72

    Verpflegungsmehraufwand - Anwendung der Pauschsätze - Doppelte Haushaltsführung -

    Auszug aus BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74
    Der Kläger rügt ferner, das FG habe den Beschluß des BFH vom 19. Januar 1973 VI B 99/72 (BFHE 108, 37, BStBl II 1973, 252) nicht beachtet.
  • BFH, 18.09.1964 - VI 59/64 U

    Voraussetzungen für einen doppelten Hausstand

    Auszug aus BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74
    Das sind insbesondere Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (so bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 18. September 1964 VI 59/64 U, BFHE 81, 86, BStBl III 1965, 29).
  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 5. Dezember 1975 VI R 249/74, BFHE 117, 253, BStBl II 1976, 150; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 564, sowie vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158) muß die doppelte Haushaltsführung beruflich, also durch das Arbeitsverhältnis, veranlaßt sein.

    Wie der Senat im Urteil VI R 249/74 dargelegt hat, ist die berufliche Bedingtheit einer doppelten Haushaltsführung bei Inländern ebenso zu prüfen wie bei in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Gastarbeitern, die der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht unterliegen, da zwischen ihnen in steuerlicher Hinsicht insoweit kein Unterschied besteht.

    Zu den privaten Gründen zählt z. B. nach dem BFH-Urteil VI R 249/74 auch die Absicht, eine schon seit über sechs Jahren bestehende doppelte Haushaltsführung für mindestens 15 Jahre aufrechtzuerhalten, um als jugoslawischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland eine Rentenberechtigung zu erwerben.

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Deshalb kommt ein Abzug von Mehrkosten als Werbungskosten nicht in Betracht, wenn die Gründung oder die Beibehaltung eines vom Beschäftigungsort entfernt liegenden zweiten Hausstandes auf privaten Erwägungen beruht (BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 5. Dezember 1975 VI R 249/74, BFHE 117, 253, BStBl II 1976, 150).
  • FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 420/03

    Werbungskostenabzug bei privat veranlasster doppelter Haushaltsführung

    Beruht die Gründung eines vom Beschäftigungsort entfernt liegenden zweiten Hausstandes dagegen auf privaten Gründen, kommt ein Abzug von Mehrkosten als Werbungskosten nicht in Betracht (ständige langjährige Rechtsprechung des BFH, vgl z. B. Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607 , vom 5. Dezember 1975 VI R 249/74 , BFHE 117, 253 , BStBl II 1976, 150 und vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158 ).
  • BFH, 26.11.1976 - VI R 153/74

    Aufwendungen für doppelten Haushalt als Werbungskosten

    Beruht die Gründung eines vom Beschäftigungsort entfernt liegenden zweiten Hausstandes dagegen auf privaten Gründen, kommt ein Abzug von Mehrkosten als Werbungskosten nicht in Betracht (vgl. Urteile des BFH vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607, und vom 5. Dezember 1975 VI R 249/74, BFHE 117, 253, BStBl II 1976, 150).
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